Sollte es erforderlich werden, besteht jederzeit die Möglichkeit, als Bevollmächtigter oder durch richterlichen Beschluß als
bestellter Gesetzlicher Betreuer alle wesentlichen Angelegenheiten zu übernehmen, sei es für die:
Gesundheitssorge (medizinische Versorgung).
Wohnungs- und Hausangelegenheiten
Vertretung vor Ämtern und Behörden
Vermögenssorge (Bankgeschäfte, Steuerangelegenheiten,etc.)
Aufenthaltssorge (Heimunterbringung)
Auch bei der Unterstützung / Controlling von Bevollmächtigten steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Silke Platz gerne zur Seite.
Rechtsanwaltkanzlei Silke Platz - Tel: 04322 8856-07 - Info@RA-Vorsorge.de