Gesetzliche Betreuung

Es kann zu Situationen im Leben kommen, in denen  eine Unterstützung und Begleitung zur Regelung der persönlichen

 

Angelegenheiten erforderlich wird. 

 

Hier besteht  die Möglichkeit, zum einen als Vorsorgebevollmächtigter oder aber durch richterlichen Beschluß als 

 

bestellter Gesetzlicher Betreuer  (mit richterlicher Kontrolle) alle für Sie erforderlichen  Angelegenheiten zu übernehmen, sei es

 

für die:

  • Gesundheitssorge 
    
  • Wohnungs- und Immobilienangelegenheiten
    
  • Vertretung vor Ämtern und Behörden
    
  • Vermögenssorge 
    
  • Aufenthaltssorge 
    

Auch bei der Unterstützung / Controlling von bereits Bevollmächtigten steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Silke Platz gerne zur

 

Seite.

 

 

SP Rechtsanwaltkanzlei Silke Platz - Tel: 04322- 885607 - Info@RA-Vorsorge.de