Es kann zu Situationen im Leben kommen, in denen eine Unterstützung und Begleitung zur Regelung der persönlichen
Angelegenheiten erforderlich wird.
Hier besteht die Möglichkeit, zum einen als Vorsorgebevollmächtigter oder aber durch richterlichen Beschluß als
bestellter Gesetzlicher Betreuer (mit richterlicher Kontrolle) alle für Sie erforderlichen Angelegenheiten zu übernehmen, sei es
für die:
Gesundheitssorge
Wohnungs- und Immobilienangelegenheiten
Vertretung vor Ämtern und Behörden
Vermögenssorge
Aufenthaltssorge
Auch bei der Unterstützung / Controlling von bereits Bevollmächtigten steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Silke Platz gerne zur
Seite.
SP Rechtsanwaltkanzlei Silke Platz - Tel: 04322- 885607 - Info@RA-Vorsorge.de